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Teilnahmebedingungen bei Exkursionen

Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Exkursionsleiter stellen die Ortskenntnis und zusätzliche Informationen zur Verfügung. Die Teilnehmer sind für ihre eigene Sicherheit und für die Benutzung der angebotenen Versicherungen selbst verantwortlich.

Wir befahren Naturhöhlen, in denen die bekannten objektiven Gefahren wie Steinschlag oder Absturzgefahr vorkommen. Wo besondere Fertigkeiten wie Einseiltechnik oder Klettern oder Schliefen gefordert sind, wird dies in der Exkursionbeschreibung angegeben. Die Teilnehmer sind zu einer ehrlichen Selbsteinschätzung hinsichtlich ihrer konditionellen, befahrungstechnischen, gesundheitlichen und mentalen Eignung verpflichtet. Die persönliche Höhlenausrüstung (Schlaz, Helm, Licht, Reservelicht, Kälteschutz und Rettungsdecke, Steigzeug bei allen Touren außer bei den Schauhöhlen) ist selbst mitzubringen.

Sollten Schwierigkeiten bei der Befahrung auftreten, aus welchen Gründen auch immer, werden die Exkursionsleiter die Betroffenen aktiv bei der Rückkehr zum Höhleneingang unterstützen und begleiten. Die Exkursionsleiter behalten sich auch vor, Personen mit mangelhafter Ausrüstung oder offensichtlich mangelhaften Kenntnissen in der Befahrungstechnik nicht an der Tour teilnehmen zu lassen.

Eine Bergeversicherung, wie sie für die Mitgliedsvereine des VÖH angeboten wird, ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Exkursionen (ausgenommen Schauhöhlen). Falls eine Bergeversicherung nicht vorhanden ist, bitten wir um rechtzeitigen Beitritt zu einem der vielen Vereine im VÖH.

Zur Teilnahme an Exkursionen ist die Teilnahme an der Tagung obligatorisch.